So Geht Der Kauf
          Environmental Impact

          Die Rolle der Finanzmärkte und der EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten

          23 July 2021

          Die Finanzmärkte können durch den Einsatz und die Umschichtung von Kapital eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der heutigen ökologischen Herausforderungen spielen. Viele Marktteilnehmer haben mittlerweile erkannt, dass Umweltrisiken auch finanzielle Risiken sind. Unter Anwendung der Theorie der effizienten Ressourcenallokation sollte dies in den kommenden Jahren zu erheblichen Investitionen in auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Unternehmen führen.

           

          Doch zugleich ist der Kapitalbedarf – sowohl aus öffentlichen als auch aus privaten Quellen – für die ganzheitliche Bewältigung der ökologischen Herausforderungen, vor denen wir stehen, immens. Die OECD errechnete, dass allein die Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens bis 2030 jährlich 6,9 Billionen Dollar erfordern würde. Ein großer Teil dieser Investitionen wird von auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Investmentprodukten kommen. Solche Anlagevehikel erzielten nach jüngsten Schätzungen von Morningstar im Jahr 2020 Rekordzuflüsse von insgesamt 1,65 Billionen Dollar, was einen Anstieg von fast 65 Prozent gegenüber den Zahlen für 2019 darstellt.

          Im Bereich Nachhaltige Investitionen ist Europa mit einem Anteil von fast 80 Prozent eindeutig führend. So sehr, dass die Europäische Union am 22. Juni 2020 ein neues Regelwerk zur Förderung und Erleichterung umweltverträglicher Investitionen und zur Umsetzung des europäischen Green Deal (die “EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten” oder schlichtweg “EU-Taxonomie“) eingeführt hat. Durch die Bereitstellung geeigneter Definitionen für Unternehmen, Investoren und politische Entscheidungsträger darüber, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig angesehen werden können, verspricht die EU-Taxonomie Sicherheit für Investoren zu schaffen, private Investoren vor Greenwashing und Unternehmen bei der Planung des Übergangs zur Nachhaltigkeit zu unterstützen, die Marktfragmentierung abzumildern und schließlich dazu beizutragen, Investitionen dorthin zu verlagern, wo sie am meisten benötigt werden.

          Die EU-Taxonomie ist das einheitliche Klassifizierungssystem für nachhaltige Aktivitäten, das den Kern des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums bildet. Die Verordnung verlangt von Vermögens- und Fondsverwaltern, verlässliche, konsistente und vergleichbare nachhaltigkeitsbezogene Indikatoren über die Unternehmen, in die sie investieren, zu erheben und diese Daten in ihre Anlageentscheidungen und Risikomanagementprozesse einzubeziehen, um die Offenlegungspflichten gemäß der SFDR (EU-Offenlegungsverordnung) zu erfüllen.

          Im März 2021 erlegte die EU zudem mit der Umsetzung eben jener Öffentlichkeitsverordnung (SFDR) den Urhebern von Finanzprodukten und Finanzberatern eine Reihe von Nachhaltigkeits-Offenlegungspflichten gegenüber Endanlegern auf.

          Wir glauben, dass sowohl die EU-Taxonomie als auch die SFDR gut für den Finanzdienstleistungssektor sind. Zusammen werden diese beiden Regelungen unseren Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft beschleunigen, indem sie Transparenz und Verantwortlichkeit fördern, grüne Investitionen ankurbeln und “Greenwashing” reduzieren.

          Die EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten

          Die EU-Taxonomie legt ein EU-weites Klassifizierungssystem fest, das eine Liste ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten erstellt. Die EU-Taxonomie ist ein wichtiger Wegbereiter für den Europäischen Green Deal. Durch die Bereitstellung geeigneter Definitionen für Unternehmen, Investoren und politische Entscheidungsträger soll die Taxonomie dazu beitragen, (a) Kapitalströme auf nachhaltige Investitionen auszurichten, um ein nachhaltiges und inklusives Wachstum zu erreichen; (b) finanzielle Risiken, die sich aus dem Klimawandel, der Umweltzerstörung und sozialen Fragen ergeben, zu managen; und (c) Transparenz und Langfristigkeit in finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten zu fördern.

          Die EU-Taxonomie legt die Arten von wirtschaftlichen Aktivitäten fest, die als ökologisch nachhaltig angesehen werden können.

          Die sechs Umweltziele, die für die Zwecke der EU-Taxonomie festgelegt wurden, sind:

          1. Klimaschutzk
          2. Anpassung an den Klimawandel
          3. Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
          4. Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
          5. Abfallvermeidung und Recycling
          6. Der Schutz und die Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen

          Damit eine wirtschaftliche Aktivität als EU-Taxonomie-konform gilt, muss sie:

          • einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der sechs oben genannten Umweltziele leisten;
          • keinem der anderen Umweltziele signifikanten entgegenwirken;
          • die sozialen Mindeststandards einhalten, einschließlich der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Rechte und Prinzipien bei der Arbeit, der acht ILO-Kernkonventionen und der International Bill of Human Rights; und
          • bestimmte technische Prüfkriterien erfüllen, die von der Technischen Expertengruppe (TEG) der EU-Kommission in Form von delegierten Rechtsakten entwickelt wurden und die ab dem 1. Januar 2022 für die klimabezogenen Ziele und ab dem 1. Januar 2023 für die übrigen Umweltziele gelten.

           

          Verwandter ETF

          WRLDRize Environmental Impact 100 UCITS ETF

          RIZJ: Rize USA Environmental Impact UCITS ETF

           

          Quellen

          Sustainable Market Strategies, “SMS Environmental Impact Opportunities Thematic Classification”, Pages 6, 7 and 8. Available at: https://europe.ark-funds.com/wp-content/uploads/2021/07/SMS-Environmental-Impact-Opportunities-Thematic-Classification.pdf

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