So Geht Der Kauf
          Circular Economy Enablers

          Die Rolle der Finanzen und der EU-Taxonomie in der Kreislaufwirtschaft – Teil 1

          30 May 2023

          AUSGEWÄHLTER ARTIKEL

          In Teil 1 erläutern wir, wie das Finanzwesen eine entscheidende Rolle bei der Förderung der Nachhaltigkeit und der Bewältigung von Umweltproblemen spielen kann. Als Teil ihrer Verpflichtung, bis 2050 eine klimaneutrale Wirtschaft zu etablieren, hat die Europäische Union eine Reihe von Maßnahmen eingeführt, welche die Beteiligung des Privatsektors an der Erfüllung des Pariser Klimaabkommens fördern sollen. Dazu gehören die EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten und die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzen, die darauf abzielen, Investitionen in grüne Initiativen anzukurbeln, die Transparenz und Rechenschaftspflicht zu erhöhen und Fälle von “Greenwashing” im Finanzsektor zu verringern. Wir untersuchen die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten, einschließlich des Ziels “Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft”, sowie die technischen Screening-Kriterien für die anderen Ziele und die aktuellen Empfehlungsentwürfe.

           

          Vorwort

          Die Finanzmärkte können durch den Einsatz und die Umschichtung von Kapital eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der heutigen ökologischen Herausforderungen spielen. Viele Marktteilnehmer erkennen inzwischen an, dass Umweltrisiken und soziale Risiken zugleich auch finanzielle Risiken sind. Auf der Grundlage der Theorie der effizienten Ressourcenallokation dürfte dies in den kommenden Jahren zu erheblichen Zuflüssen in Unternehmen führen, die sich auf Nachhaltigkeit konzentrieren.

          flower, plant, nature, HD photo

          Warum wurde die EU-Taxonomie erstellt?

          Mit der Verabschiedung des Green Deals im Jahr 2019 hat die Europäische Union (EU) die Weichen für mehr nachhaltige Investitionen gestellt, zum Beispiel in Bereichen wie erneuerbare Energien, Biodiversität oder der Kreislaufwirtschaft. Ziel ist es, die Wirtschaft der EU bis 2050 klimaneutral zu machen, wobei 2030 bereits eine Reduktion von 55 Prozent erreicht werden soll. Um diese Klimaziele zu erreichen, sieht der Green Deal einen Investitionsplan von 1 Billion Euro für die nächsten 10 Jahre vor. Trotz dieser enormen Investitionen ist die EU auch auf die Unterstützung des Privatsektors angewiesen, um das Pariser Klimaabkommen zu erreichen.

          Die EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten[1] und die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzierungen (Sustainable Finance Disclosure Regulation, “SFDR”[2]) sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit für alle in der EU tätigen Unternehmen gewährleisten. Beide Verordnungen folgen der Zielsetzung des Green Deal und verfolgen die folgenden Hauptziele:

          • Neuausrichtung der Kapitalströme mit Fokus auf nachhaltige Investitionen
          • Etablierung von Nachhaltigkeit als Bestandteil des Risikomanagements
          • Förderung von langfristigen Investitionen und wirtschaftlichen Aktivitäten

          Zusammen werden die EU-Taxonomie und die SFDR den Übergang Europas zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft beschleunigen, indem sie Transparenz und Rechenschaftspflicht fördern, grüne Investitionen ankurbeln und “Greenwashing” in der Investmentbranche reduzieren.

           

          Was genau ist die EU-Taxonomie?

          Die EU-Taxonomie-Verordnung beschreibt einen Rahmen zur Klassifizierung “grüner” oder “nachhaltiger” Wirtschaftstätigkeiten in der EU. Bislang gab es keine klare Definition von grüner, nachhaltiger oder umweltfreundlicher Wirtschaftstätigkeit. Die EU-Taxonomieverordnung schafft einen klaren Rahmen für das Konzept der Nachhaltigkeit und definiert genau, wann eine Firma oder ein Unternehmen nachhaltig oder umweltfreundlich wirtschaftet. Diese Unternehmen heben sich im Vergleich zu ihren Konkurrenten positiv ab und sollten daher von höheren Investitionen profitieren. Dabei zielt die Gesetzgebung darauf ab, umweltfreundliche Geschäftspraktiken und Technologien zu belohnen und zu fördern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den folgenden sechs Umweltzielen:

          Als eines der sechs Umweltziele der EU-Taxonomie sind dem Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft eine eigene Reihe von Screening-Kriterien untergeordnet, die bestimmen sollen, welche wirtschaftlichen Aktivitäten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des Ziels leisten. Dementsprechend ist der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft eine äußerst wichtige Säule des europäischen Green Deals.

          Im Juni 2021 verabschiedete die Europäische Kommission den delegierten Rechtsakt für die technischen Screening-Kriterien (“TSC“) für die ersten beiden Umweltziele der EU-Taxonomie (“Klimaschutz” und “Anpassung an den Klimawandel”), die ab dem 1. Januar 2022 gelten.

          Im März 2022 veröffentlichte die Platform on Sustainable Finance (PSF)[3], eine Expertengruppe, die von der Europäischen Kommission beauftragt wurde, sie bei der Entwicklung ihrer nachhaltigen Finanzpolitik zu unterstützen, ihren Empfehlungsentwurf für die TSC für die vier verbleibenden Umweltziele der EU-Taxonomie, zu denen auch das Ziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft” gehört.

          Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts hat die Europäische Kommission die TSC für das Ziel “Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft” noch nicht formell angenommen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die aktuelle Version der TSC für den “Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft “, wie sie von der PSF der Europäischen Kommission im März 2022 vorgeschlagen wurde, in ihrer jetzigen Form angenommen werden wird. Dies war der Fall bei den TSC für die ersten beiden Umweltziele, die von der Europäischen Kommission vollständig angenommen wurden.

          path to nature, ocean

          Wichtig ist jedoch, dass die PSF im TSC-Entwurf für das Ziel “Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft” hervorgehoben hat, dass “aufgrund der Ressourcen, des Arbeitsaufwands und der zur Verfügung stehenden Zeit davon ausgegangen wurde, dass die PSF in der ersten Phase der Arbeit nur bis zu etwa 20 Wirtschaftstätigkeiten pro Umweltziel behandeln kann.” [4]  Die PSF stellt fest, dass einige Sektoren, darunter Batterien und Fahrzeuge, derzeit nicht im TSC-Entwurf enthalten sind. Die PSF gibt an, dass dies auf mögliche Überschneidungen und Konflikte mit den zuvor angenommenen TSC für die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel zurückzuführen ist. Dementsprechend sind die TSC-Entwürfe für das Ziel “Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft” nicht als vollständig zu betrachten; sie sind vielmehr die erste Iteration eines laufenden Prozesses. Es wird erwartet, dass die PSF in Zukunft weitere Iterationen der TSC veröffentlichen und der Europäischen Kommission zur Annahme vorschlagen wird, um wirtschaftliche Aktivitäten zu erfassen, die derzeit nicht vom TSC-Entwurf abgedeckt sind, und um Überschneidungen und Konflikte zwischen allen sechs Umweltzielen zu lösen.

          In Anbetracht des unvollständigen Status der TSC für das Ziel “Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft” haben wir (SMS) für die Zwecke der Definition der Klassifikation für Unternehmen, die die Kreislaufwirtschaft befördern („SMS Circular Economy Enablers Thematic Classification“), eine Reihe von Wirtschaftstätigkeiten zur Aufnahme vorgeschlagen. Diese befassen sich mit den wichtigsten Produktwertschöpfungsketten und Wirtschaftstätigkeiten (wie “Batterien und Fahrzeuge” und “Verpackungen”), die derzeit nicht in der TSC enthalten sind. Wir erwarten aber, dass sie in künftigen Ausgaben nach und nach in die TSC aufgenommen werden. Zu diesem Zweck haben wir die verschiedenen Studien und Berichte herangezogen, die von der Europäischen Kommission (und anderen führenden unabhängigen Einrichtungen, die sich in den letzten Jahren für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft eingesetzt haben) veröffentlicht wurden, insbesondere den “Aktionsplan Kreislaufwirtschaft” 2020 der Europäischen Kommission, während wir auf die Veröffentlichung weiterer Versionen des TSC warten.

           

          Auf die verschiedenen Studien und Berichte wird in Teil 2 verwiesen.

           

          Dieses Feature stammt von Sustainable Market Strategies. Rize ETF Ltd gibt keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, hinsichtlich der Vollständigkeit, Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Eignung der in diesem Artikel enthaltenen Informationen.

           

          Verwandter ETF

          CIRC: Rize Circular Economy Enablers UCITS ETF

           

          Quelle

          [1] Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Schaffung eines Rahmens zur Förderung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088. Verfügbar unter: https://finance.ec.europa.eu/sustainable-finance/tools-and-standards/eu-taxonomy-sustainable-activities_en

          [2] Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Offenlegung von Informationen zur Nachhaltigkeit im Finanzdienstleistungssektor. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/2088/oj

          [3] Europäische Kommission, “Plattform für nachhaltige Finanzen”, 2022. Verfügbar unter: https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/banking-and-finance/sustainable-finance/overview-sustainable-finance/platform-sustainable-finance_en

          [4] Plattform für nachhaltige Finanzen, Teil A: Methodischer Bericht, März 2022, siehe Abschnitt 2.3 (“Priorisierte Wirtschaftsaktivitäten”). Verfügbar unter: https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/220330-sustainable-finance-platform-finance-report-remaining-environmental-objectives-taxonomy_en.pdf

          Ähnliche Beiträge

          You are leaving europe.ark-funds.com

          By clicking below you acknowledge that you are navigating away from europe.ark-funds and will be connected to ark-funds.com. ARK Investment Management LLC manages both web domains. Please take note of ARK’s privacy policy, terms of use, and disclosures that may vary between sites.

          Cancel Proceed
          ======